Soziale Leistungen und Schulden (Soz.Recht)
Mit einem kompetenten Team aus Bank- und Bürokaufleuten, ehrenamtlichen Sozialrichtern und erfahrenen Verwaltungsexperten sowie Studenten blicken wir mittlerweile auf fast 15 Jahre Tätigkeit in der Sozialrechtsberatung und Schuldnerberatung zurück, in denen wir zusammen fast 1750 Klienten beraten haben.
Egal, ob es um nur um das Ausfüllen von Formularen für verschiedenste Sozialleistungen geht, wie ALG1/ALG2, Wohngeld, WBS-Scheine, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Rehaanträge für BfA, DRV, KK oder BG, Ausbildungsbeihilfen, Kindergeld, Krankengeld, Zuzahlungsbefreiungen, Zulagen für best. Krankheiten, EU-Rente, Verletztengeld /-rente, Beratungshilfe-/Prozesskostenhilfe, Opferhilfe, Versorgungsleistungen, Beitragsbefreiungen, Behindertenleistungen, Beihilfe u.v.a.m., wer das erste Mal damit konfrontiert ist, ist oft überfordert. Gerade Ansprüche auf allgemeine Sozialhilfe (SGB12) werden z.B. oft aus Scham nicht gestellt. Wir helfen den Klienten, die Ihnen zustehenden Sozialliestungen auch zu erhalten und stehen ihnen auch im Widerspruchs- oder Klageverfahren standhaft zur Seite.
Im Bereich der Schuldnerberatung leisten wir vorwiegend Hilfe zur Selbsthilfe. Viele Klienten haben ja oft schon seit mehreren Jahren oder längerer Zeit den Überblick verloren. Wir helfen, das Chaos zu ordnen, die Briefe, Schreiben und Ansprüche zu sortieren und Gespräche mit Gläubigern und Anspruchstellern aufzunehmen. Dabei unterstützen wir unsere Klienten, selbst unberechtigte Ansprüche abzuwehren bzw. aktiv zu Lösungen aus der Schuldenkrise beizutragen und selbst Leistungen sowohl ideeller als auch finanzieller Art einzubringen. Durch die bewusstere Auseinandersetzung erreichen wir, dass die Klienten sowohl bewusster in der Zukunft damit umgehen und selbständiger handeln und agieren und ihnen die Angst vor "gelben Briefen" und anderen Problemen genommen wird, was oft nachhaltiger wirkt als eine klassische Schuldnerberatung. Selbstverständlich greifen wir aber auch auf das normale Schuldenbereinigungs- oder Insolvenzverfahren zurück, wenn dieses geboten erscheint. Neben der notwendigen Zusammenarbeit mit Anwälten, Notaren oder Insolvenzverwaltern helfen wir aber auch bei der selbständigen außergerichtlichen Beilegung der zivilrechtlichen Streitigkeiten sowie bei der Einhaltung von Terminen.
Unser Beraterteam ist für die Sozialrechtsberatung normaler Weise
Montag-Freitag. von 10:00-21:00 im Büro unter 0331 237 009 70 persönlich erreichbar.
Schuldnerberatung nur Di. - Fr. 16-20 Uhr 0331 240 560
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Notfall-Hotlines, auch an Wochenden und Feiertagen Wir bieten seit Januar 2017 dringend notwendige Hilfe und Unterstützung nicht nur während unserer Bürozeiten sondern ganz unbürokratisch auch ausserhalb oder am Wochenende. Bitte nutzen sie dazu unsere Cottbusser Servicenummer Tel.: 0321-2133-5991 bzw. sprechen Sie dort auf den AB oder melden sie sich per Fax 0321-2141-2072 oder Mail:
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. Der nächste freie Berater wird sich dann schnellstmöglich bei Ihnen zurückmelden.
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