Homosexuellenverfolgung -
Warum bedarf es der Erinnerungsarbeit zum § 175?


 

Seit der Wende 1989 haben sich die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für Menschen, die für sich einen nicht-heterosexuellen Lebensentwurf wahrnehmen, grundlegend gewandelt. Die allgemeine Diskriminierungssituation, die die Betroffenen im Alltag durch Arbeitskollegen, persönliches Umfeld oder Institutionen erlebten, wandelte sich zu einer offeneren Gesellschaft hin. Das Ziel der Verbandsarbeit ist es, immer noch bestehende Diskriminierungen im Dialog mit der heteronormativen Mehrheitsgesellschaft abzubauen und Rat- und Hilfesuchende an den geschaffenen Möglichkeiten und Angeboten zur Lebensorientierung teilhaben zu lassen.

Um diesen gesellschaftlichen Wandel zu erreichen, bedurfte es nach der Wende 1989/90 einer Vielzahl von Vereinen, Einzelpersonen und Gruppen sowie Parteien und Gewerkschaften im Land Brandenburg. Viele der Akteure beteiligten sich nur über einen relativ kurzen Zeitraum an der Emanzipationsbewegung. Die meisten Gruppen und Vereine (z.B. Lebensart e.V., TabuLos e.V., HIP e.V.) existierten nur wenige Jahre, trugen aber dennoch wesentlich zur Emanzipation und Sichtbarkeit von Lesben und Schwulen im öffentlichen Raum Brandenburgs bei.

Mit der endgültigen Abschaffung des § 175 StGB 1994 endeten polizeiliche Verfolgung und Stigmatisierung homosexueller Männer durch den Staat auf Grund des genannten Paragraphen. An dem Prozess, der zur Abschaffung des Paragraphen führte, waren über 122 Jahre lang die unterschiedlichsten gesellschaftlichen Kräfte sowie herausragende Einzelpersönlichkeiten beteiligt.. Dabei wirft die Geschichtsschreibung spannende Fragen auf. Als August Bebel 1901 im Reichstag die Abschaffung des § 175 forderte, bezog er sich hierbei auf eine Petition, die Magnus Hirschfeld (dt. Sexualforscher) initiierte. Diese unterschrieben etwa 800 Menschen. Gab es davon Unterzeichnende, die auf dem heutigen Gebiet Brandenburgs lebten? Das Geschichtsprojekt hat hier eine Antwort gefunden. Das Ergebnis (zwei Unterzeichner) soll in die zukünftige Erinnerungsarbeit (Gedenkkonzept) der Stadt Potsdam einfließen.

Die Anfänge des § 175 gehen auf die Kaiserzeit zurück, hier befinden sich in unserem Archiv der Geschichtswerkstatt diverse Unterlagen. Beispielsweise ein Artikel des "Vorwärts". In diesem wird Stellung zur sog. "Krupp-Affäre" bezogen. Dieser Artikel hatte eine sehr weitreichende Wikung in die damalige Gesellschaft, insbesondere in die Arbeiterbewegung, hinein. Wirkweise und Folgen können heute noch für das Verstehen von gesellschaftlichen Zusammenhängen wichtig sein, diese sollen mit dem Projekt aufgezeigt werden.

Einzelschicksale, die aufgrund des §175 verurteilt wurden, konnten in verschiedenen Archiven lokalisiert und personifiziert werden. Dies betrifft unter anderem auch die Zeit des Nationalsozialismus. Verurteilungen durch Militärgerichte und Zivilgerichte können nachgewiesen werden. Die Geschichte der Betroffenen soll bewahrt und sichtbar gemacht werden.


Anhand von Fallbeispielen zeigt der Referent Einzelschicksale homosexueller Männer in verschiedenen Zeitperioden, die aufgrund des § 175 verfolgt und verurteilt wurden. Dazu stehen auch Dokumente (Urteile etc.) den Teilnehmenden zur Verfügung.

 

Denkmal

Bild: Queer Factory [Denkmal für die Verfolgung von Homosexuellen im Dritten Reich]

 

Interesse? 


 

Kosten: 75,00 je Seminar
Fahrtkosten: nach Bundesreisekostengesetz (BRKG), 0,20 Euro/ km (Stand 2016), Anfahrt ab Potsdam

Laptop und Videobeamer ist nötig, kann aber vom Verein gestellt werden.

Nach Förderzusage durch das Gesundheits- und Sozialministerium Brandenburg, können auch die Kosten innerhalb des Bundeslandes Brandenburg entfallen.

Das Seminar ist für Bildungseinrichtungen/ Schulen geeignet, das sich das Seminar mühelos in normale Stundenpläne integrieren lässt. Dauer des Seminars zwei Unterrichtsstunden.

 

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Rat & Tat - Zentrum Potsdam
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