Brandenburg will Lebenspartner beim Familienzuschlag gleichstellen - Nachbesserungsbedarf: Regelungen für Hinterbliebenenversorgung fehlen!

(LSVD e.V.) Zu der im Land Brandenburg geplanten Gleichstellung von Lebenspartnern bei Familienzuschlag und Beihilfe erklärt Alexander Zinn, Geschäftsführer des Lesben- und Schwulenverbandes Berlin-Brandenburg (LSVD) e.V.: Der Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg (LSVD) begrüßt die geplante Gleichstellung von Lebenspartnern bei Familienzuschlag und Beihilfe im Land Brandenburg. Dies ist ein Schritt in die richtige Richtung. Allerdings ist er nicht ausreichend, denn bei der Hinterbliebenenversorgung der Landesbeamten (Sterbegeld sowie Witwen- und Witwergeld) ist keine Gleichstellung vorgesehen. Und auch bei den berufsständischen Versorgungswerken bedarf es einer gesetzlichen Regelung zur Gleichstellung. Denn auch hier werden Lebenspartner noch diskriminiert!
 
Wir fordern die Landesregierung von Brandenburg auf, den vorliegenden Gesetzentwurf nachzubessern und Lebenspartner auch bei Hinterbliebenversorgung und berufsständischen Versorgungswerken gleichzustellen. Im Beamtenrecht kann sich Brandenburg an den Berliner Regelungen orientieren, die vorbildlich sind. Dabei sollte auch die rückwirkende Regelung übernommen werden..Das Berliner Abgeordnetenhaus hatte am 26. Juni 2008 beschlossen, Lebenspartner im Besoldungsrecht und bei der Hinterbliebenenversorgung rückwirkend zum 3. Dezember 2003 gleichzustellen. Der Zeitpunkt 3. Dezember 2003 geht auf die EU-Richtlinie zur Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf zurück, die Bundes- und Landesregierungen verpflichtet hat, homosexuelle Beschäftigte bis zum 2. Dezember 2003 gleichzustellen.